Teilnahmebedingungen für das SPEKTRA-Empfehlungsprogramm
Stand: 19. September 2026
Fassung 2026-09-19. Diese Bedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung von SPEKTRA.
1. Veranstalter und Geltung
Veranstalter des Empfehlungsprogramms (nachfolgend „Programm“) ist SPEKTRA — Raul Tatzber, Feldgasse 70/3, 2232 Deutsch-Wagram, Österreich (nachfolgend „SPEKTRA“). Diese Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen SPEKTRA und allen, die am Programm teilnehmen (nachfolgend „Partner“). Für Bestellungen der geworbenen Kundinnen und Kunden gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SPEKTRA.
2. Teilnahme
Teilnehmen kann jede volljährige natürliche Person (ab 18 Jahren) mit einem SPEKTRA-Konto; Unternehmen nehmen über eine vertretungsbefugte Person teil. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos und kann jederzeit beendet werden. Mit der Anmeldung bestätigt der Partner, dass er volljährig ist, und stimmt diesen Bedingungen zu; SPEKTRA speichert Zeitpunkt und Fassung dieser Zustimmung. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht; SPEKTRA kann eine Anmeldung aus sachlichem Grund ablehnen.
3. So funktioniert das Programm
Jeder Partner erhält einen persönlichen Empfehlungscode, einen Empfehlungslink und einen QR-Code. Empfiehlt er SPEKTRA einer anderen Person und löst diese den Code ein — über den Link oder durch Eingabe in ihrem Konto oder im Bestellweg —, wird der Code an ihrem Konto vorgemerkt und wirkt bei ihrer ersten Bestellung eines Website-Pakets.
Geworben ist nur, wer bei SPEKTRA noch kein Website-Paket bestellt hat (stornierte Bestellungen ausgenommen) — nachfolgend „Neukunde“. Pro Neukunde gilt genau ein Code: Maßgeblich ist der Code, der bei der Bestellung am Konto des Neukunden vorgemerkt ist. Bis zur Bestellung kann der Neukunde den Code ändern oder entfernen. Den eigenen Code kann ein Partner nicht für sich selbst einlösen.
4. Prämie
Der Partner erhält je Neukunde eine einmalige Prämie:
- Website-Paket Basic: € 50
- Website-Paket Standard: € 100
- Website-Paket Premium: € 150
Der Anspruch auf die Prämie entsteht, sobald der Neukunde das Website-Paket vollständig bezahlt hat und danach eine Wartefrist von 14 Tagen abgelaufen ist (in dieser Zeit kann der Neukunde den Vertrag noch widerrufen oder rückabwickeln). Er entsteht nicht, wenn die Bestellung storniert wird, der Neukunde das Paket bei der Abnahme nicht nimmt (Zufriedenheitsregel, AGB Punkt 3), von einem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, die Zahlung für das Website-Paket vor der Auszahlung der Prämie vollständig erstattet oder zurückgebucht wird (unabhängig vom Stand einer Betreuung), wenn der Partner seinen eigenen Code verwendet hat oder gegen Punkt 7 verstoßen wurde. Andere Leistungen (Add-ons, Betreuung, KI-Chatbot, Website-Update) begründen keine Prämie.
Die Prämie ist ein Bruttobetrag. Ist der Partner ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen, versteht sie sich einschließlich einer allfälligen Umsatzsteuer.
5. Auszahlung
SPEKTRA zahlt die Prämie binnen 7 Tagen ab ihrer Fälligkeit aus, und zwar nach Wahl des Partners im Partnerkonto: (a) per Überweisung auf die dort angegebene IBAN oder (b) als Guthaben, das SPEKTRA mit Rechnungen an den Partner verrechnet; nicht verbrauchtes Guthaben überweist SPEKTRA auf Wunsch. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Die Angabe einer Bankverbindung ist freiwillig. Liegt für eine Überweisung noch keine Bankverbindung vor, bleibt die Prämie reserviert, bis der Partner sie ergänzt oder eine andere Auszahlungsart wählt.
Deuten die Angaben darauf hin, dass Partner und Neukunde dieselbe Person oder dasselbe Unternehmen sind (etwa gleicher Name, gleiche Telefonnummer, dasselbe E-Mail-Postfach oder dieselbe Firmendomain), prüft SPEKTRA die Empfehlung vor der Auszahlung und kann dafür eine kurze Bestätigung oder einen Nachweis verlangen; die Auszahlungsfrist beginnt dann mit dem Abschluss dieser Prüfung. Ändert der Partner seine Bankverbindung, erhält er eine Bestätigung per E-Mail; wurde sie kurz vor einer Auszahlung geändert, kann SPEKTRA die Änderung vorher beim Partner rückbestätigen.
Ist eine fällige Prämie nach 7 Tagen nicht eingelangt, meldet sich der Partner bitte — über das Partnerkonto oder an raultatzber@spektra-sites.com — unter Angabe der Empfehlungsnummer; SPEKTRA klärt das umgehend. Für Fehlüberweisungen aufgrund unrichtiger Angaben des Partners haftet SPEKTRA nicht. Ansprüche verfallen nicht vor Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist.
6. Vorteil für Neukunden
Neukunden erhalten 15 % Rabatt auf den Preis des Website-Pakets ihrer ersten Bestellung (Basic oder Standard; bei Premium 15 % auf den im Angebot genannten Paketpreis). Der Rabatt gilt nicht für Add-ons, das Foto- & Videoshooting, Betreuungspläne, den KI-Chatbot oder das Website-Update. Zusätzlich sind bei der ersten Betreuung, die mit diesem Website-Paket beginnt, die ersten zwei Monate kostenlos statt wie sonst der erste; danach gilt der reguläre Preis, kündbar nach den AGB. Der Vorteil ist nicht mit anderen Rabatten oder Aktionen kombinierbar, nicht in bar ablösbar und gilt nicht nachträglich für bereits bestellte Aufträge. Neukunden werden auf der Empfehlungsseite darüber informiert, dass der Partner bei einem Kauf eine Prämie erhält.
7. Regeln für Empfehlungen
Der Partner verpflichtet sich,
- keine Werbenachrichten per E-Mail, SMS oder Messenger an Personen zu senden, die dem nicht vorher zugestimmt haben, keine Werbeanrufe zu tätigen und keine gekauften oder gesammelten Adresslisten zu verwenden (§ 174 TKG 2021); persönliche Empfehlungen an Menschen, die er kennt, sind selbstverständlich erlaubt;
- öffentliche Empfehlungen (etwa in sozialen Netzwerken, auf einer Website, in einem Video oder Blog) deutlich als „Werbung“ oder „Anzeige“ zu kennzeichnen und offenzulegen, dass er für eine Vermittlung eine Prämie erhält (§ 26 MedienG, § 6 ECG);
- nur zutreffende Angaben über SPEKTRA zu machen und nichts zu versprechen, was SPEKTRA nicht anbietet (zum Beispiel eine „kostenlose Website“), niemanden unter Druck zu setzen und keine Abhängigkeit auszunutzen;
- nicht den Eindruck zu erwecken, im Namen von SPEKTRA zu handeln, und den Namen SPEKTRA nicht für eigene bezahlte Werbeanzeigen (etwa Suchmaschinenanzeigen) zu verwenden;
- keine Scheinkonten oder Selbstempfehlungen anzulegen.
Bei einem Verstoß kann SPEKTRA die Prämie für die betroffenen Empfehlungen verweigern, den Code sperren und die Teilnahme beenden; zu Unrecht ausbezahlte Prämien sind zurückzuzahlen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
8. Keine Vertretung
Der Partner empfiehlt eigenständig und handelt nicht im Namen von SPEKTRA. Er ist nicht berechtigt, Verträge für SPEKTRA abzuschließen, Zusagen zu machen oder Zahlungen entgegenzunehmen; die Bestellung schließt der Neukunde selbst mit SPEKTRA ab. Durch die Teilnahme entsteht kein Handelsvertreter-, Arbeits- oder Dienstverhältnis. Es besteht keine Pflicht, Empfehlungen auszusprechen, keine Mindestanzahl und kein Gebietsschutz.
9. Steuern
Prämien können einkommensteuerpflichtig sein. Einkünfte aus gelegentlicher Vermittlung sind nach § 29 Z 3 EStG steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr insgesamt nicht mehr als € 220 betragen; darüber gibt sie der Partner selbst in seiner Einkommensteuererklärung an. Wer regelmäßig oder gewerblich vermittelt, ist selbst für Gewerbeberechtigung, Steuern und Sozialversicherung verantwortlich. Übersteigen die Zahlungen an einen Partner im Kalenderjahr € 900, kann SPEKTRA verpflichtet sein, sie dem Finanzamt mitzuteilen (§ 109a EStG); ab dieser Grenze zahlt SPEKTRA deshalb erst aus, wenn der Partner Anschrift und Geburtsdatum im Partnerkonto angegeben hat. Das Partnerkonto weist auf beide Grenzen hin, ersetzt aber keine Steuerberatung.
10. Datenschutz
Wie SPEKTRA die Daten der Partner verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung. Der Partner erhält keine personenbezogenen Daten der Neukunden: Das Partnerkonto zeigt je Empfehlung nur Nummer, Stand, Datum und Prämie, nie Namen oder Bestellinhalte. SPEKTRA verschickt keine Einladungen oder Werbenachrichten an Personen, die ein Partner nennt.
11. Laufzeit, Änderung und Ende
Das Programm läuft auf unbestimmte Zeit. Der Partner kann seine Teilnahme jederzeit beenden. SPEKTRA kann das Programm mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen beenden oder diese Bedingungen ändern; Änderungen gelten für Neukunden, die nach ihrem Inkrafttreten bestellen, und werden im Partnerkonto angekündigt. Bei Missbrauch kann SPEKTRA die Teilnahme sofort beenden. Bereits entstandene Prämienansprüche bleiben in jedem Fall bestehen. Löscht der Partner sein Konto, endet die Teilnahme; bereits fällige Prämien zahlt SPEKTRA dennoch aus — der Partner nennt dafür vor der Löschung eine Auszahlungsart oder meldet sich danach unter Angabe der Empfehlungsnummer.
12. Haftung
SPEKTRA haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit; das gilt nicht für Personenschäden. Für vorübergehende technische Störungen (etwa beim Aufruf eines Links) übernimmt SPEKTRA keine Gewähr; eine dadurch nicht erfasste Empfehlung ordnet SPEKTRA auf Hinweis des Partners nachträglich zu, wenn sie nachvollziehbar ist.
13. Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Ist der Partner Verbraucher, bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, und es gilt der Gerichtsstand nach § 14 KSchG. Ist der Partner Unternehmer, ist das für 2232 Deutsch-Wagram sachlich zuständige Gericht zuständig.