Empfehlungsprogramm

Empfiehl SPEKTRA. Bekomm bis zu € 150.

Du kennst jemanden, der eine Website braucht? Für jeden neuen Kunden, der über dich kommt und bezahlt, bekommst du eine Prämie — und er spart 15 %.

Basic

€ 50

für dich, wenn jemand die Website € 490 kauft

Standard

€ 100

für dich, wenn jemand die Website € 890 kauft

Premium

€ 150

für dich, wenn jemand die Website ab € 1.490 kauft

Und deine Leute bekommen auch etwas.

15 % auf ihre erste Website und zwei Monate Betreuung gratis statt einem. Die Standard-Website kostet sie dann € 756,50 statt € 890 — und wie bei allen gilt: erst sehen, dann zahlen.

So einfach geht's

  1. 01

    Partner werden

    Mit deinem SPEKTRA-Konto, in einer Minute. Du bekommst sofort deinen Code, deinen Link und deinen QR-Code.

  2. 02

    Weitersagen

    Per WhatsApp, persönlich oder mit dem QR-Code am Handy. Freunde, Familie, Nachbarn, dein Stammlokal.

  3. 03

    Prämie bekommen

    Hat dein Kontakt bezahlt und ist die 14-tägige Widerrufsfrist vorbei, zahlen wir binnen 7 Tagen aus — per Überweisung oder als Guthaben.

Kurz gefragt

Muss ich meine IBAN angeben?
Nein. Du kannst die Prämie statt einer Überweisung auch als Guthaben für eigene SPEKTRA-Leistungen nehmen. Für eine Überweisung brauchen wir deine IBAN — wir speichern sie verschlüsselt. Bar zahlen wir nicht aus.
Wann bekomme ich das Geld?
Nach der Zahlung deines Kontakts warten wir die 14-tägige Widerrufsfrist ab — danach zahlen wir binnen 7 Tagen aus, also spätestens 21 Tage nach seiner Zahlung. Den Stand siehst du jederzeit in deinem Partnerkonto. Kommt nichts, sag uns Bescheid — wir kümmern uns sofort.
Muss ich das versteuern?
Bis € 220 im Jahr ist gelegentliche Vermittlung steuerfrei (§ 29 Z 3 EStG). Darüber gibst du es selbst in der Steuererklärung an — dein Partnerkonto sagt dir, wenn du die Grenze erreichst.
Wen darf ich ansprechen?
Alle, die du kennst — persönlich, per WhatsApp, beim Kaffee. Keine Massennachrichten an Fremde. Und wenn du es öffentlich postest, schreib „Werbung“ dazu; fertige Texte dafür bekommst du im Partnerkonto.

Rechtliches zu unseren Empfehlungskarten

Du hast eine unserer Karten in der Hand? Hier steht, an welche Regeln sie sich hält — mit Links zu den Originaltexten.

Das Motiv im Stil eines 100-€-Scheins
Die Abbildung ist nur einseitig und auf rund 65 × 69 % verkleinert, ohne Sicherheitsmerkmale (kein Hologramm, kein Silberstreifen, kein Wasserzeichen, keine Seriennummer, keine Unterschrift). Die Rückseite zeigt keinerlei Schein-Elemente. Solche Abbildungen erlaubt die Europäische Zentralbank ohne Genehmigung.EZB-Beschluss EZB/2013/10, Art. 2EZB: Abbildungen und Reproduktionsvorschriften
Kein Geld, kein Gutschein
Die Karten sind kein Zahlungsmittel und lassen sich nirgends einlösen — das steht auch auf jeder Rückseite. Geldähnliche Zettel zum Bezahlen verbietet das Nationalbankgesetz, Geldfälschung das Strafgesetzbuch.§ 81 Nationalbankgesetz§ 232 StGB
Beträge wie in den Teilnahmebedingungen
Auf den Karten steht die Prämie immer mit Paket: € 100 je Standard-Website, € 50 bei Basic, € 150 bei Premium — erst wenn dein Kontakt vollständig bezahlt hat und die Wartefrist vorbei ist. Deine Leute sparen 15 % aufs Website-Paket. Irreführende Angaben verbietet das UWG.Teilnahmebedingungen§ 2 UWG
Empfehlen gegen Prämie
Ist in Österreich grundsätzlich erlaubt — vorausgesetzt, die Prämie wird offen genannt und niemand wird belästigt oder getäuscht. Deshalb gilt: öffentliche Posts als „Werbung“ kennzeichnen und keine Massennachrichten an Fremde.§ 26 Mediengesetz§ 174 TKG 2021
KI-Bild und Symbolbild
Das Schein-Motiv ist mit KI erzeugt und auf der Karte als „KI-generiert“ gekennzeichnet. Die Karte mit der Handy-Mitteilung ist ein Symbolbild: SPEKTRA verschickt keine Push-Mitteilungen, den Stand deiner Prämien siehst du im Partnerkonto.KI-Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 50
Impressum und Steuer
Auf jeder Karte stehen Medieninhaber und Hersteller. Für Privatpersonen sind gelegentliche Einkünfte wie diese Prämie steuerfrei, solange sie zusammen höchstens € 220 im Jahr betragen (Freigrenze).§ 24 Mediengesetz§ 29 Z 3 EStG

Stand: 19. September 2026. Diese Übersicht erklärt, warum die Karten so gestaltet sind — sie ist keine Rechtsberatung.

Dein eigener QR-Code wartet im Partnerkonto — zum Zeigen am Handy oder zum Ausdrucken.

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