Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: September 2026 · Fassung 2026-09-30

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen SPEKTRA — Raul Tatzber (nachfolgend „SPEKTRA“) und Kundinnen und Kunden über Leistungen rund um Webdesign und Webentwicklung, insbesondere Website-Pakete, Add-ons, das Website-Update und laufende Betreuungspläne, die über spektra-sites.com oder individuell beauftragt werden.

2. Leistungen

Der Umfang der einzelnen Pakete, Add-ons und Betreuungspläne ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf spektra-sites.com zum Zeitpunkt der Bestellung. Premium-Projekte werden individuell nach Besprechung und schriftlicher Spezifikation beauftragt; sie starten nach Vereinbarung und Eingang der vereinbarten Anzahlung.

Der KI-Chatbot, Mira und das Website-Update können auch einzeln, ohne neues Website-Paket, beauftragt werden — jeweils aber nur für eine von SPEKTRA erstellte und betreute Website (siehe Punkt 8b). Für Websites Dritter werden diese Leistungen seit 22.09.2026 nicht mehr angeboten. Alle anderen Add-ons (SEO-Boost, Express-Lieferung, zusätzliche Seiten, zweite Sprache sowie das Foto- & Videoshooting) setzen ein Website-Paket voraus. Das Foto- & Videoshooting vor Ort bietet SPEKTRA nur im Umkreis von 25 km (Luftlinie) um Deutsch-Wagram an; außerhalb dieses Umkreises stellt die Kundin / der Kunde eigenes Foto- und Videomaterial bereit, das SPEKTRA in die Website einbaut. Logo-Design bietet SPEKTRA nicht an; ein vorhandenes Logo wird eingebaut.

2a. Bestellablauf und Vertragsabschluss

Für Bestellungen über den Bestellweg auf spektra-sites.com (Website-Pakete, Add-ons, Website-Update und Betreuungspläne) gilt: Du wählst die gewünschte Leistung, etwa auf der Preisseite, und gehst die Schritte des Bestellwegs durch — je nach Leistung Extras, Angaben zum Projekt, Kontaktwunsch oder Betreuungsplan. Die Übersicht „Deine Bestellung“ zeigt dabei laufend alle gewählten Positionen mit ihren Preisen und die Summe. Im letzten Schritt bestätigst du diese AGB und schickst die Bestellung mit dem Knopf „Zahlungspflichtig beauftragen“ ab (bei einem Betreuungsplan allein: „Zahlungspflichtig abonnieren“). Bist du noch nicht angemeldet, wirst du zuerst zur Anmeldung bzw. Registrierung geleitet; deine Auswahl bleibt dabei erhalten, und abgeschickt wird erst mit dem Knopf danach.

Bis zum Absenden kannst du jede Eingabe prüfen und Eingabefehler korrigieren: Mit „Zurück“ gelangst du in frühere Schritte und änderst Auswahl und Angaben dort direkt; die Übersicht zeigt jede Änderung sofort an. Erst mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig beauftragen“ bzw. „Zahlungspflichtig abonnieren“ gibst du ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung per E-Mail zustande. Bei einem Betreuungsplan allein mit Online-Zahlung wirst du nach dem Klick zu Stripe weitergeleitet, um dein Zahlungsmittel zu hinterlegen; die Auftragsbestätigung kommt, sobald das abgeschlossen ist.

Den Vertragstext — alle bestellten Positionen mit ihren Preisen — speichern wir. Du findest ihn in der Auftragsbestätigung und, solange dein Konto besteht, in deinem Kundenkonto unter „Bestellungen“. Diese AGB kannst du auf dieser Seite jederzeit aufrufen, speichern und ausdrucken. Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch; maßgeblich ist die deutsche Fassung. Premium-Projekte werden nicht über diesen Bestellweg vereinbart, sondern nach Punkt 2 individuell beauftragt.

3. Preise & Zahlung

Einmalige Projektleistungen (Website-Pakete, Add-ons, Website-Update) und laufende monatliche Leistungen (Hosting, Website Care, Website Growth) werden getrennt abgerechnet. Alle Preise verstehen sich in Euro. Bei Bestellungen über die Website werden abweichend vom Grundsatz „zuerst bauen, dann zahlen“ nur das Foto- & Videoshooting vor Ort und das KI-Update (Punkt 8b) schon bei der Buchung vollständig bezahlt; die Einrichtung eines einzeln gebuchten Chatbots wird beim Livegang bezahlt, nachdem die Kundin / der Kunde ihn kostenlos ausprobiert hat. Das Shooting wird vorab bezahlt, weil SPEKTRA dafür zu einem vereinbarten Termin anreist. Bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann es kostenlos storniert werden; der bezahlte Betrag wird dann vollständig erstattet. Bei einer späteren Stornierung behält SPEKTRA den vereinbarten Betrag abzüglich dessen, was durch das Unterbleiben des Termins erspart wird (insbesondere Fahrt- und Materialkosten) — § 1168 ABGB. Gesetzliche Rechte, insbesondere das Rücktrittsrecht nach Punkt 10, bleiben unberührt. Premium-Projekte starten mit einer Anzahlung (siehe unten in diesem Punkt); KI-Guthaben wird im Voraus aufgeladen (Punkt 8b).

Empfehlungsrabatt: Wer bei seiner ersten Bestellung eines Website-Pakets einen gültigen Empfehlungscode am Konto hinterlegt hat, erhält 15 % Rabatt auf den Preis dieses Pakets (Basic oder Standard; bei Premium auf den im Angebot genannten Paketpreis) sowie bei der ersten Betreuung, die mit diesem Paket beginnt, die ersten zwei Monate kostenlos statt des ersten. Der Rabatt gilt nicht für Add-ons, das Foto- & Videoshooting, Betreuungspläne, den KI-Chatbot oder das Website-Update, ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar und nicht in bar ablösbar. Näheres regeln die Teilnahmebedingungen des Empfehlungsprogramms.

Einmaliger Rabatt beim Abbruch: Wer beim Abbrechen der Express-Anfrage den Grund „zu teuer“ wählt, kann einmalig 30 % Rabatt sichern — gesichert ist er, sobald die Anfrage danach abgesendet wird. Der Rabatt gilt für den Preis des Website-Pakets (Basic oder Standard) der ersten Website-Bestellung, einmal pro Person und Betrieb, nur für Neukunden und 60 Tage ab dem Absenden der Anfrage. Er ist an das Konto gebunden, nicht übertragbar und nicht in bar ablösbar, gilt nicht für Extras (z. B. KI-Chatbot, Mira, SEO-Boost, Foto- & Videoshooting), Betreuungspläne oder das Website-Update und ist nicht mit dem Empfehlungsrabatt kombinierbar — es gilt jeweils nur einer. Winterpreise für Extras gelten unabhängig davon. Wird die Bestellung ohne Zahlung storniert oder das rabattierte Website-Paket bei der Entscheidung abgelehnt, lebt der Rabatt bis zum Ende der 60 Tage wieder auf. Ein angezeigtes Angebot, das nicht sofort gesichert wird, verfällt; ein Anspruch auf ein weiteres Angebot besteht nicht.

Umsatzsteuer: SPEKTRA ist umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und in Rechnungen auch keine ausgewiesen. Alle angegebenen Preise sind Endpreise — es kommt nichts hinzu. Ein Vorsteuerabzug ist aus diesen Rechnungen nicht möglich.

Zufriedenheitsregel — keine Zahlung im Voraus: Für Website-Projekte der Pakete Basic und Standard, die dazu bestellten Add-ons (außer Fotoshooting), das Website-Update sowie die einzeln gebuchte Einrichtung von Chatbot und Mira entsteht keine Zahlungspflicht, bevor die Website fertig ist und der Kundin / dem Kunden gezeigt wurde. Maßgeblich ist allein, ob sie ihr / ihm gefällt — es gibt keinen objektiven Prüfmaßstab, den SPEKTRA dagegenhalten könnte, und keine Begründungspflicht.

Wenn die Website nicht gefällt: Es entsteht keine Zahlungspflicht. Die Website wird nicht veröffentlicht, und die Kundin / der Kunde erhält weder Dateien noch Quellcode noch Nutzungsrechte. Alle Rechte am Entwurf verbleiben bei SPEKTRA, die Arbeit darf gemäß der gesonderten Vereinbarung als Referenz gezeigt werden. Es fällt kein Entgelt an, aber es wird auch nichts übergeben.

Bei Gefallen: Mit der Erklärung, dass die Website gefällt, wird der vereinbarte Fixpreis fällig. Eine gemeinsam bestellte monatliche Betreuung startet ebenfalls ab diesem Zeitpunkt. Die Zahlung erfolgt wahlweise online über den Zahlungsdienstleister Stripe, per Rechnung oder vor Ort (Kartenzahlung über SumUp).

Ausnahmen von der Zufriedenheitsregel: Betreuungspläne gibt es ausschließlich für Websites, die SPEKTRA erstellt hat. Wird ein Plan erst nach dem Kauf der Website abgeschlossen, beginnt er mit dem Abschluss; der erste Monat ist auch dann kostenlos (bei einer ersten Bestellung über das Empfehlungsprogramm die ersten zwei Monate, siehe unten). Premium-Projekte starten mit einer Anzahlung; für sie gilt die Zufriedenheitsregel nicht, weil der Aufwand vorab nicht abschätzbar ist. Der Umfang wird dort gesondert vereinbart.

Grenze der Zufriedenheitsregel: Sie gilt für das gelieferte Ergebnis, nicht für nachträglich geänderte Wünsche. Wird nach Fertigstellung ein wesentlich anderer Auftrag gewünscht, ist das ein neues Projekt.

Zahlungsaufforderung per Link: Für eine fällige Leistung kann SPEKTRA eine Zahlungsaufforderung mit einem persönlichen Zahlungslink versenden. Der Link ist ausschließlich für die Empfängerin / den Empfänger bestimmt und soll nicht weitergegeben werden. Ein Kundenkonto auf dieser Website ist dafür nicht erforderlich. Zahlbar ist stets nur der in der Aufforderung genannte Betrag.

Wiederkehrende Zahlungen: Bei monatlichen Leistungen wird ein Zahlungsmittel (Karte oder SEPA-Lastschrift) bei Stripe hinterlegt und der vereinbarte Betrag monatlich im Voraus eingezogen. Über jede Abbuchung wird per E-Mail eine Rechnung übermittelt. Scheitert eine Abbuchung, wird sie automatisch mehrfach wiederholt; die Kundin / der Kunde wird darüber informiert und kann das Zahlungsmittel jederzeit selbst aktualisieren. Ein SEPA-Lastschriftmandat wird im Rahmen des Zahlungsvorgangs bei Stripe erteilt und kann jederzeit widerrufen werden.

Zahlungsverzug: Gerät die Kundin / der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern werden Verzugszinsen nach § 456 UGB verrechnet, gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern die gesetzlichen Verzugszinsen von 4 % p. a. gemäß § 1000 ABGB.

4. Laufzeit & Kündigung von Betreuungsplänen

Betreuungspläne werden je Website abgeschlossen und setzen eine von SPEKTRA erstellte Website voraus. Sie laufen auf unbestimmte Zeit, werden monatlich abgerechnet und können jederzeit — online im Kundenkonto oder schriftlich — zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden. Bereits abgerechnete Zeiträume werden nicht rückerstattet. Ein Wechsel des Plans ist jederzeit online möglich und wird zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam; eine anteilige Verrechnung erfolgt nicht. SPEKTRA veröffentlicht und hostet eine Website nur, solange ein Betreuungsplan läuft. Wer die Website selbst hosten möchte, erhält nach vollständiger Bezahlung den Quellcode (Punkt 8a).

5. Mitwirkung der Kundin / des Kunden

Für die Umsetzung benötigte Inhalte (z. B. Texte, Logos, Bilder, Unternehmensdaten) sind zeitgerecht bereitzustellen. Die Kundin / der Kunde sichert zu, an bereitgestellten Inhalten die erforderlichen Rechte zu besitzen. Wird SPEKTRA wegen solcher Inhalte von Dritten in Anspruch genommen, hält die Kundin / der Kunde SPEKTRA schad- und klaglos, soweit sie / er die Rechtsverletzung zu vertreten hat; SPEKTRA informiert darüber unverzüglich und gibt Gelegenheit, den Anspruch selbst abzuwehren. Gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern gilt die Schad- und Klagloshaltung unabhängig von einem Verschulden.

6. Leistungsgrenzen

  • SEO ist eine Optimierungsleistung — konkrete Platzierungen in Suchmaschinen werden nicht garantiert.
  • Bei Care oder Growth ändert die Kundin / der Kunde ihre Website grundsätzlich selbst über die Werkstatt (Punkt 8e) — das monatliche Werkstatt-Guthaben ist kein unbegrenzter Änderungsservice. Nur Betreuungen, die vor dem 27.09.2026 abgeschlossen wurden, behalten daneben eine klar abgegrenzte Änderung pro Monat, die SPEKTRA von Hand umsetzt (Bestandsschutz, Punkt 8e). Kommt die Kundin / der Kunde mit der Werkstatt nicht weiter oder reicht sie nicht aus, wird Hilfe als eigene, gesondert zu beauftragende Leistung angeboten — SPEKTRA nennt vorher einen Festpreis (meist das Website-Update) oder ein individuelles Angebot; verrechnet wird erst nach ausdrücklicher Beauftragung.
  • Kosten für Drittanbieter (z. B. APIs, Booking-Tools, Premium-Plugins, SaaS-Dienste) sind nicht automatisch enthalten.
  • Die Domain wird auf die Kundin / den Kunden registriert; die laufenden Domain-Kosten trägt die Kundin / der Kunde. Die Einrichtung übernimmt SPEKTRA.
  • Größere Umbauten, zusätzliche Seiten oder neue Funktionen werden vorab transparent und separat kalkuliert.

7. Fertigstellung & Feedback

Entwürfe werden gemeinsam abgestimmt; Feedback im vereinbarten Paketumfang fließt in die Umsetzung ein. Die fertige Website wird auf einer nicht öffentlich beworbenen Testadresse gezeigt.

Eine Zahlungspflicht entsteht ausschließlich durch die ausdrückliche Erklärung im Kundenkonto, dass die Website gefällt, durch die Zahlung über den Zahlungslink, oder dadurch, dass sie auf der Domain der Kundin / des Kunden veröffentlicht wird. Bloßes Ansehen der Testadresse, Schweigen oder Zeitablauf begründen keine Zahlungspflicht.

8. Nutzungsrechte

Nutzungsrechte entstehen erst mit vollständiger Bezahlung. Bis dahin verbleiben sämtliche Rechte am Entwurf bei SPEKTRA — auch dann, wenn die Website bereits auf einer Testadresse sichtbar war. Mit vollständiger Bezahlung erhält die Kundin / der Kunde das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die erstellte Website für den eigenen Webauftritt zu nutzen. Allgemeine Werkzeuge, Bibliotheken und wiederverwendbare Komponenten verbleiben bei SPEKTRA bzw. den jeweiligen Lizenzgebern.

8a. Quellcode und Hosting

Ob die Kundin / der Kunde den Quellcode erhält, hängt davon ab, wer die Website hostet. Hostet sie / er selbst, wird der Quellcode übergeben; ohne eine laufende Betreuung durch SPEKTRA gehört das Projekt dann allein der Kundin / dem Kunden.

Hostet SPEKTRA die Website, wird der Quellcode nicht herausgegeben. SPEKTRA übernimmt in diesem Fall Betrieb und Pflege im vereinbarten Umfang; Grund für die Zurückhaltung ist, dass die eingesetzten Sicherheitsvorkehrungen nicht durch Dritte verändert werden sollen.

Endet die Betreuung — durch Kündigung nach § 4 oder weil SPEKTRA sie nicht mehr fortführen kann —, erhält die Kundin / der Kunde nach Ablauf der Abrechnungsperiode gemäß § 4 den Quellcode. Wurde die Website von SPEKTRA gehostet, wird sie zu diesem Zeitpunkt vom Netz genommen. Die damit verbundenen Sicherheitsvorkehrungen aus den Produkten von SPEKTRA enden, und es werden keine weiteren Leistungen erbracht. Über die weitere Verwendung der Website entscheidet danach die Kundin / der Kunde allein.

8b. KI-Chatbot und Mira: Einrichtung und Guthaben

Voraussetzung: KI-Chatbot und Mira werden ausschließlich für eine von SPEKTRA erstellte und betreute Website angeboten. Für Websites Dritter werden weder Einbaucode noch Rufumleitung bereitgestellt; SPEKTRA kann auf fremden Websites weder Verfügbarkeit und Sicherheit noch die Erfüllung der Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 gewährleisten.

Einrichtung: einmalig € 149,99 je Bot bzw. € 179,99 für Mira; wird die Leistung mit einem Website-Auftrag bestellt, ist die Einrichtung Teil dieses Auftrags. Die Kundin / der Kunde richtet den Bot im Konto selbst ein (auf Wunsch mit Hilfe des Einrichtungs-Assistenten) und verantwortet die hinterlegten Inhalte, insbesondere das Wissen über den eigenen Betrieb.

Laufende Kosten: Seit 22.09.2026 fällt für KI-Chatbot und Mira kein monatliches Entgelt mehr an. Das frühere KI-Abo (35,99 € pro Monat je Konto) wird nicht mehr angeboten und ist nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Bots antworten. Bereits abgeschlossene KI-Abos laufen unverändert weiter, bis die Kundin / der Kunde sie im Konto kündigt; eine Kündigung wirkt zum Ende der laufenden Periode und beeinträchtigt den Betrieb der Bots nicht.

Guthaben: Die Kundin / der Kunde lädt Guthaben auf (10 € bis 1.000 € je Aufladung); der bezahlte Betrag wird 1 : 1 als Guthaben gutgeschrieben, eine Gebühr für die Aufladung fällt nicht an. Höhe und Zeitpunkt der Aufladung bestimmt die Kundin / der Kunde selbst; eine Mindestaufladung pro Monat besteht nicht. KI-Chatbot und Mira rechnen aus demselben Guthaben desselben Kontos ab. Jede Antwort eines Bots wird zum Listenpreis des eingesetzten KI-Modells zuzüglich 27 % vom Guthaben abgezogen (24 % Betriebsaufschlag für Betrieb, Beschaffung und Abrechnung, 3 % Sicherheitspuffer); bei Mira wird sekundengenau nach Gesprächsdauer statt je Antwort abgerechnet (Punkt 8d), im Übrigen gelten dieselben Regeln. Preise in US-Dollar werden 1:1 in Euro gerechnet. Vor jeder Antwort wird der dafür höchstmögliche Betrag vorgemerkt; reicht das Guthaben dafür nicht, antwortet der Bot nicht. Die Aufstellung nach Tagen steht im Konto, zusätzlich kommt monatlich eine Übersicht per E-Mail. Sind 80 % des Guthabens nach der letzten Aufladung verbraucht und wenn es aufgebraucht ist, wird die Kundin / der Kunde per E-Mail informiert. Ist das Guthaben aufgebraucht oder das selbst gewählte Tageslimit erreicht, antwortet der Bot nicht mehr, bis wieder Guthaben vorhanden ist bzw. der nächste Tag beginnt. Guthaben verfällt nicht. Nicht verbrauchtes Guthaben wird nach Beendigung auf Wunsch erstattet. Der Aufschlag ist Bestandteil des Preises je Antwort und hängt nicht vom gewählten Zahlungsmittel ab; ein zahlungsmittelbezogenes Entgelt im Sinn des § 56 Abs. 3 ZaDiG 2018 wird nicht erhoben.

KI-Update: Auf Wunsch ändert SPEKTRA Wissen, Texte, Farben und Gestaltung eines bestehenden Bots nach den Angaben der Kundin / des Kunden in einem Durchgang. Das Entgelt beträgt 89 € je Auftrag und ist bei der Buchung zu zahlen. Umfangreichere Umbauten werden vorher gesondert angeboten. Verlangt eine Verbraucherin / ein Verbraucher ausdrücklich, dass vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird, erlischt das Rücktrittsrecht mit der vollständigen Umsetzung (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG); ohne diese Erklärung beginnt SPEKTRA erst nach Ablauf der Frist.

Voraussetzung, Einbau und Antworten: Chatbot und Mira setzen eine Website voraus, die SPEKTRA für die Kundin / den Kunden erstellt hat und betreibt; für fremde Websites werden sie nicht angeboten. Den Einbau nimmt SPEKTRA beim Livegang selbst vor; die Kundin / der Kunde muss nichts einbauen. Der Bot erscheint nur auf den Domains, die im Konto eingetragen sind. Die Antworten erzeugt ein KI-Modell auf Grundlage des hinterlegten Wissens; sie können fehlerhaft sein. Der Bot sagt nichts verbindlich zu, was nicht im Wissen steht, und bucht nichts. Das Chatfenster weist Besucher:innen darauf hin, dass sie mit einer KI sprechen (Art. 50 KI-Verordnung). SPEKTRA darf einen Bot vorübergehend sperren, wenn er rechtswidrig eingesetzt wird oder der Betrieb gefährdet ist, etwa durch automatisierte Massenanfragen, und informiert die Kundin / den Kunden darüber.

Für die Nachrichten der Besucher:innen gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, den die Kundin / der Kunde vor dem ersten Livegang eines Bots abschließt.

8e. Werkstatt — Änderungen per KI

Kund:innen mit einer von SPEKTRA erstellten und betriebenen Website können Änderungen an ihrer Website im Konto beschreiben; ein KI-System setzt sie um, prüft sie auf offensichtliche rechtliche und sicherheitstechnische Probleme und stellt eine Vorschau bereit. Veröffentlicht wird ausschließlich durch die Kundin / den Kunden selbst. SPEKTRA schuldet dabei die Bereitstellung des Werkzeugs, nicht ein bestimmtes Ergebnis; ein Wunsch kann abgelehnt, mit Rückfrage zurückgegeben oder auf ein größeres Paket bzw. eine Zusatzleistung verwiesen werden.

Umfang: Geändert werden kann, was das gekaufte Paket umfasst (Inhalte, Bilder, Videos, Einträge, Reihenfolge, Gestaltung). Funktionen eines größeren Pakets oder Zusatzleistungen (z. B. Anfrageformulare, Buchungen, Zahlungen, Chatbot, Zweitsprache, zusätzliche Seiten) werden nicht über die Werkstatt eingebaut, sondern gesondert beauftragt: Von Basic auf Standard gegen die Preisdifferenz laut Preisseite; Premium nach individueller Vereinbarung; Zusatzleistungen zum jeweiligen Preis. Rechtstexte, Konfiguration und Sicherheitsschichten der Website werden von der Werkstatt nicht verändert.

Guthaben: Laufende Betreuungspläne enthalten ein monatliches Bearbeitungsguthaben laut Preisseite (derzeit Care 3 €, Growth 6 €); der Hosting-Plan bekommt kein monatliches Guthaben, die Werkstatt lässt sich dort aber ebenso mit aufgeladenem Guthaben nutzen. Das Monatsguthaben wird zu Beginn jedes Kalendermonats auf den genannten Betrag aufgefüllt; was vom Monatsguthaben des Vormonats nicht verbraucht wurde, verfällt dabei und sammelt sich nicht an. Verbrauch wird zuerst vom Monatsguthaben abgezogen, erst danach vom aufgeladenen Guthaben. Für Betreuungen, die vor dem 27.09.2026 abgeschlossen wurden, gelten die damals vereinbarten Beträge (Care 10 €, Growth 20 €) ohne monatlichen Verfall weiter. Zusätzliches Guthaben kann jederzeit aufgeladen werden (5 € bis 500 € je Aufladung, 1 : 1 gutgeschrieben, keine Aufladegebühr, Endpreis ohne Umsatzsteuer — Kleinunternehmerregelung). Jede Bearbeitung wird zum Listenpreis des eingesetzten KI-Modells zuzüglich 27 % vom Guthaben abgezogen (24 % Betriebsaufschlag, 3 % Sicherheitspuffer) — derselbe Aufschlag wie bei Chatbot und Mira; höchstens jedoch 1 € je Bearbeitung. Eine kleine Änderung kostet voraussichtlich meist zwischen 0,15 € und 0,30 €, umfangreichere entsprechend mehr. Abgezogen wird auch dann, wenn die Bearbeitung mit einer Rückfrage zurückkommt oder von der Kundin / dem Kunden verworfen wird — die Rechenzeit ist in diesen Fällen verbraucht. Nicht abgezogen wird, wenn die Bearbeitung an einem technischen Fehler von SPEKTRA scheitert oder wenn SPEKTRA den Wunsch ablehnt oder auf ein größeres Paket bzw. eine Zusatzleistung verweist. Aufgeladenes Guthaben verfällt nicht und wird nach Ende des Vertrags auf Wunsch erstattet. Monatliches Guthaben ist Teil der Betreuung, wird nicht gesondert bezahlt, verfällt spätestens 90 Tage nach deren Ende und wird nicht ausgezahlt.

Verantwortung: Für die Inhalte, die die Kundin / der Kunde beauftragt und veröffentlicht, ist sie / er verantwortlich (Richtigkeit von Angaben, Preisen, Rechte an Bildern und Texten). Die automatische Prüfung ist eine Unterstützung und keine Rechtsberatung; sie kann Fehler übersehen. SPEKTRA darf offensichtlich rechtswidrige Änderungen ablehnen und bereits veröffentlichte Änderungen bei Kenntnis zurücknehmen (siehe 8c). Jede Veröffentlichung wird mit Zeitpunkt und Wortlaut des Wunsches protokolliert (siehe Datenschutzerklärung, Punkt 7j).

Datenschutz: Enthält die Website personenbezogene Daten Dritter (etwa von Mitarbeiter:innen), verarbeitet SPEKTRA sie bei Änderungen in der Werkstatt als Auftragsverarbeiter nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag; er gilt ab der ersten beauftragten Änderung.

8c. Inhalte auf gehosteten Websites und Chatbots

Für die Inhalte ihrer Website und das Wissen ihrer Chatbots ist die Kundin / der Kunde verantwortlich; sie / er sorgt dafür, dass diese Inhalte weder gegen geltendes Recht noch gegen Rechte Dritter verstoßen. Soweit SPEKTRA Websites oder Chatbots hostet, ist SPEKTRA Hostingdiensteanbieter im Sinn der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act).

Jede Person kann rechtswidrige Inhalte elektronisch an die im Impressum genannte Kontaktstelle melden (Art. 16 DSA). SPEKTRA bestätigt den Eingang, prüft jede Meldung zeitnah, sorgfältig und objektiv und teilt der meldenden Person die Entscheidung mit. Ist ein Inhalt offensichtlich rechtswidrig, darf SPEKTRA den Zugang zu diesem Inhalt sperren oder, wenn das nicht anders möglich ist, zur betroffenen Website oder zum Chatbot, bis der Mangel behoben ist.

Über jede Einschränkung informiert SPEKTRA die Kundin / den Kunden unverzüglich mit einer Begründung (Art. 17 DSA). Dagegen kann sie / er jederzeit per E-Mail Einspruch erheben; über den Einspruch entscheidet ein Mensch. SPEKTRA setzt für solche Entscheidungen keine automatisierten Verfahren ein. Das Recht, ein Gericht oder die zuständige Behörde anzurufen, bleibt unberührt.

8d. Mira: Einrichtung, Guthaben und Grenzen der Vollmacht

Solange Mira auf ihrer Produktseite als „in Entwicklung“ gekennzeichnet ist, ist eine Bestellung eine Vorbestellung: Die Einrichtung wird erst verrechnet, wenn Mira für die Kundin / den Kunden freigeschaltet wird. Bis dahin lässt sich die Vorbestellung jederzeit kostenlos stornieren.

Einrichtung und Guthaben: Die Einrichtung wird zu der auf der Mira-Produktseite im Zeitpunkt der Bestellung genannten einmaligen Gebühr verrechnet; wird Mira mit einem Website-Auftrag bestellt, ist die Einrichtung Teil dieses Auftrags. Ein monatliches Entgelt fällt seit 22.09.2026 nicht mehr an (Punkt 8b). Danach zahlt die Kundin / der Kunde ausschließlich Guthaben, das sie / er selbst auflädt (10 € bis 1.000 € je Aufladung, 1:1 gutgeschrieben, keine Aufladegebühr) — dasselbe Guthaben, aus dem auch der KI-Chatbot abrechnet. Ohne ausreichendes Guthaben nimmt Mira keine Anrufe entgegen.

Jede Gesprächssekunde wird zum Einkaufspreis von Spracherkennung, Sprachmodell, Sprachausgabe und — sobald Mira an eine Telefonnummer angebunden ist — Telefonie zuzüglich 27 % vom Guthaben desselben Kontos abgezogen (derselbe Aufschlag wie beim KI-Chatbot: 24 % Betriebsaufschlag, 3 % Sicherheitspuffer). Vor jedem Anruf wird der dafür höchstmögliche Betrag vorgemerkt; reicht das Guthaben dafür nicht, nimmt Mira den Anruf nicht entgegen. Die Kostenspanne auf der Produktseite ist eine Schätzung zur Orientierung, keine Zusage — abgerechnet wird, was tatsächlich verbraucht wird. Guthaben verfällt nicht und wird nach Vertragsende auf Wunsch erstattet.

Mira ist ein automatisiertes System, das im Namen der Kundin / des Kunden mit Anrufer:innen spricht. Sie nennt ausschließlich Leistungen, Preise und Zeiten, die die Kundin / der Kunde selbst hinterlegt hat, verhandelt nicht und sagt nichts Verbindliches zu — insbesondere keine Termingarantien, keine Rabatte, keine Vertragsschlüsse. Das Einzige, was ein Anruf auslösen kann, ist ein vorgemerkter Rückruftermin; ob und wie die Kundin / der Kunde darauf reagiert, entscheidet sie / er selbst. SPEKTRA übernimmt damit keine Vollmacht, für die Kundin / den Kunden rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, und Mira ist nicht dazu bestimmt, solche abzugeben.

Für die Erreichbarkeit rund um die Uhr, die Erkennungsgenauigkeit bei jedem Dialekt oder jeder Aussprache sowie die ständige, unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der eingesetzten Sprachdienste wird keine Zusage gemacht (§ 9 gilt entsprechend). Fehlerkennungen können vorkommen; SPEKTRA verbessert die Erkennung fortlaufend, verspricht aber kein bestimmtes Ergebnis.

Die öffentliche Demo auf spektra-sites.com ist kein Vertragsangebot: Sie ist auf einen Anruf je Besucher:in und Tag begrenzt, insgesamt gedeckelt und kann jederzeit ohne Vorankündigung eingeschränkt oder abgeschaltet werden.

Mira weist Anrufer:innen im ersten Satz jedes Gesprächs darauf hin, dass sie mit einer KI sprechen (Art. 50 KI-Verordnung); der Hinweis bleibt zusätzlich im Gesprächsfenster dauerhaft sichtbar. Für die Anrufe bei der Mira der Kundin / des Kunden gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, den die Kundin / der Kunde vor dem ersten Livegang abschließt.

9. Gewährleistung & Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. SPEKTRA haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet SPEKTRA nicht — ausgenommen Personenschäden und, gegenüber Verbraucher:innen, Schäden an Sachen, die SPEKTRA zur Bearbeitung übernommen hat. Gegenüber Unternehmer:innen ist die Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden ausgeschlossen.

10. Rücktrittsrecht (Widerruf)

Verbraucherinnen und Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu (§ 11 FAGG). Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung.

Vorzeitiger Beginn: Da mit dem Bau sofort begonnen wird, holt SPEKTRA vor Arbeitsbeginn das ausdrückliche Verlangen ein, dass vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen werden soll (§ 10 FAGG), und die Bestätigung, dass das Rücktrittsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG). Trittst du bei Basic oder Standard während der Arbeit zurück, zahlst du nichts — das ist Teil der Zufriedenheitsregel (Punkt 3). Bei Premium ist der bereits erbrachte Teil zu zahlen (§ 16 Abs. 1 FAGG).

Fotoshooting: Ein Rücktritt vor dem Shooting ist innerhalb der 14 Tage jederzeit möglich; der bezahlte Betrag wird vollständig erstattet. Liegt der gewünschte Termin innerhalb der Rücktrittsfrist, holt SPEKTRA bei der Buchung die ausdrückliche Erklärung ein, dass das Shooting vor Ablauf der Frist stattfinden soll (§ 10 FAGG); ist das Shooting durchgeführt, erlischt das Rücktrittsrecht dafür (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG).

Unternehmer: Wer im Rahmen seines Geschäftsbetriebs bestellt, ist kein Verbraucher im Sinne des KSchG; das gesetzliche Rücktrittsrecht besteht dann nicht.

10a. Rückzug einer Anfrage binnen sechs Stunden

Zusätzlich zum gesetzlichen Rücktrittsrecht kann eine über spektra-sites.com abgeschickte Projektanfrage innerhalb von sechs Stunden im Kundenkonto ohne Angabe von Gründen zurückgezogen werden. In diesem Fall wird nicht mit der Arbeit begonnen, und es entstehen keinerlei Kosten.

Dieses Fenster ist ein zusätzliches Angebot und schränkt gesetzliche Rechte nicht ein. Insbesondere bleibt das 14-tägige Rücktrittsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher nach § 11 FAGG davon unberührt.

10b. Leistungsversprechen bei laufender Betreuung

Für Kundinnen und Kunden mit einem aktiven Betreuungsplan gilt: Ist die betreute Website aus einem von SPEKTRA zu vertretenden Grund länger als 60 Minuten am Stück nicht erreichbar, oder wird eine beauftragte Aktualisierung nicht rechtzeitig umgesetzt, wird der nächste Monatsbeitrag gutgeschrieben.

Die Gutschrift entsteht automatisch durch die Überwachung; sie muss nicht angefordert werden und erscheint im Kundenkonto. Sie wird als Rabatt auf die nächste Abrechnung angerechnet. Je Abrechnungszeitraum entsteht höchstens eine Gutschrift.

Ausgenommen sind Ausfälle, die SPEKTRA nicht zu vertreten hat — insbesondere Störungen beim Hostinganbieter unterhalb der genannten Dauer, Ausfälle der Internetanbindung des Aufrufenden, Sperren durch Netzfilter Dritter, höhere Gewalt sowie Zeiträume, in denen die Website auf Wunsch der Kundin oder des Kunden pausiert oder offline gestellt wurde.

11. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Bei Unstimmigkeiten bitten wir darum, uns zuerst direkt zu kontaktieren — das löst erfahrungsgemäß fast alles. Für Streitigkeiten aus Online-Geschäften steht Verbraucherinnen und Verbrauchern unabhängig davon die Internet Ombudsstelle (ombudsstelle.at) offen.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gelten zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen ihres Wohnsitzstaates.

Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von SPEKTRA. Für Verbraucher bleibt es bei den gesetzlichen Gerichtsständen; insbesondere kann eine Verbraucherin oder ein Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich nur an ihrem bzw. seinem Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort geklagt werden (§ 14 KSchG).

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Diese AGB können gegenüber Kundinnen und Kunden mit laufenden Betreuungsplänen ohne ausdrückliche Zustimmung nur geändert werden, soweit die Änderung (a) durch Gesetze, Verordnungen oder Entscheidungen von Gerichten oder Behörden erforderlich wird, (b) durch geänderte Bedingungen der von SPEKTRA eingesetzten Hosting-, Zahlungs- oder KI-Dienstleister erforderlich wird und die Kundin / den Kunden nicht schlechter stellt, oder (c) ausschließlich zu ihren / seinen Gunsten wirkt. Leistungsumfang, Entgelte, Laufzeit, Kündigungsrechte, Haftung und Gewährleistung werden auf diesem Weg nie geändert. SPEKTRA teilt jede Änderung mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mit, stellt alte und neue Fassung gegenüber und weist darauf hin, dass die Änderung als angenommen gilt, wenn bis zum Inkrafttreten kein Widerspruch einlangt, und dass der Betreuungsplan bis dahin jederzeit kostenlos und fristlos gekündigt werden kann. Alle anderen Änderungen gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung.

12a. Winter-Aktion 2026

Vom 26.09.2026 bis 24.12.2026, 23:59 Uhr (Wien), gilt für drei Zusatzleistungen ein befristeter Winterpreis, jeweils einmalig statt des sonst geltenden Preises nach § 3: KI-Chatbot € 89 statt € 149,99, Mira € 109 statt € 179,99, SEO-Boost € 99 statt € 149. Der Preis des Website-Pakets selbst bleibt davon unberührt und in voller Höhe bestehen; der Vorteil wirkt ausschließlich auf die genannte Zusatzleistung.

Die Aktion gilt für eine der drei Zusatzleistungen zu einem neu bestellten Website-Paket ebenso wie für eine dieser Zusatzleistungen, die nachträglich zu einer bereits bestehenden, von SPEKTRA erstellten und betriebenen Website bestellt wird. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Bestellung: Der dabei geltende Preis wird in der Bestellposition festgehalten und bleibt maßgeblich, auch wenn die zugehörige Zahlung — die Schlusszahlung des Auftrags oder, bei Mira, die Freischaltung — erst nach dem 24.12.2026 erfolgt.

Für Mira gilt zusätzlich Punkt 8d: Solange sie auf ihrer Produktseite als „in Entwicklung“ gekennzeichnet ist, ist die Bestellung eine Vorbestellung und bis zur Freischaltung jederzeit kostenlos stornierbar. Wird sie bis zum Ende der Aktion bestellt, wird bei der Freischaltung der hier genannte Winterpreis verrechnet — unabhängig davon, wann die Freischaltung tatsächlich erfolgt.

Die Aktion ist mit einem allfälligen Empfehlungsrabatt kombinierbar, der ausschließlich auf den Preis des Website-Pakets wirkt und diese Zusatzleistungen unberührt lässt. Eine Barablöse des Aktionsvorteils ist ausgeschlossen. Die Aktion wird nicht verlängert.